IM FALL WOODY ALLEN

fällt uns zuerst ein, dass wir es für eine der bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften halten, dass man „im Zweifel für den Angeklagten“ ist. Davon sollten auch jüngere deutsche Rowohlt-Autorinnen mal gehört haben; wenn nicht, sollten sie ihre Schreibgeräte weglegen und ein paar Nachhilfestunden nehmen.

Der US-Regisseur wird seit fast drei Jahrzehnten von seiner Ex-Freundin Mia Farrow beschuldigt, „die gemeinsame Adoptivtochter (…) sexuell missbraucht zu haben“ und „bestreitet die Vorwürfe und beschuldigt Farrow, die Angelegenheit im Kampf um das Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder erfunden zu haben.“ Seit „damals (steht) Aussage gegen Aussage“ und es gibt „keinerlei neue Beweise für Schuld oder Unschuld“ (SZ, 10.3.)

Man könnte also leicht auf die Idee kommen, dass man als Promi-BeobachterIn, selbst in Deutschland, in diesem Fall einfach die Klappe hält. Anders die Rowohlt-Autorinnen, die die Rowohlt-Ausgabe von Allens Autobiographie stoppen möchten, nachdem der US-Verlag Hachette die Veröffentlichung der Originalausgabe gecancelt hat. „Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Sascha Lobo, Kathrin Passig und Margarete Stokowski, die in dem Schreiben mit einer für diesen undurchsichtigen Fall erstaunlichen Selbstsicherheit die Seite der Familie Farrow einnehmen“ (SZ, David Steinitz).

Oliver Maria Schmitt zitiert dazu auf seiner Facebook-Seite aus einem FAZ-Online-Artikel (der hinter der Bezahlschranke steht) des Strafrechtlers und Richters Tonio Walter: zum Allen-Fall gehöre „Zum Beispiel der (unbestrittene) Hinweis, dass sich Allen freiwillig einem Polygrafentest (‚Lügendetektor‘) unterzogen und ihn bestanden hat – während sich Mia Farrow dem Test verweigerte. Nach all dem kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass in diesem Fall nur ein Vorwurf zu erheben ist: der des Rufmordes (…) Die Autoren des offenen Briefes an den Rowohlt-Verlag halten es nun für ‚unethisch‘, dass der Verlag die Angaben vermutlich nicht prüfen werde, die Woody Allen in seinem Buch mache, und erkennen darin einen ‚Mangel an Interesse für die Belange der Opfer sexueller Übergriffe‘. Unethisch ist aber in erster Linie das blinde Nachbeten einer Falschbeschuldigung. Und um eine solche handelt es sich nach den klaren, ohne Einschränkung formulierten Ergebnissen der polizeilichen, medizinischen und psychologischen Untersuchungen zu diesem Fall.“

Wir registrieren, dass Tonio Walter „kaum ein Zweifel“ schreibt. Und wissen nicht, was das bedeuten könnte. Wissen aber genau: Im Zweifel für den Angeklagten. Der als unschuldig zu gelten hat, wenn es keine Beweise für das Gegenteil gibt. Ich fände es gut, wenn Leute, die das anders sehen, keine Bücher und Artikel schreiben, sondern sich ein anderes Meinungsverbreitungsgebiet suchen würden.

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