NEUES VOM NEUAUSRICHTUNGSPROZESS

„Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen hat nach der Veröffentlichung von geheimen NSU-Berichten Strafanzeige gestellt. Die Strafanzeige sei wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gegen Unbekannt gestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit. Das hessische Landeskriminalamt befasse sich nun mit den Ermittlungen.

Die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann hatten die Dokumente veröffentlicht und ins Internet gestellt.“ Könnte man ein bisschen positiv sehen: „Die Strafanzeige des LfV richtet sich nur gegen die unrechtmäßigen Weitergabe der Dokumente und nicht gegen die Veröffentlichung.“ Wenn nur das nicht wäre: „Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen habe in den vergangenen Jahren einen umfassenden Neuausrichtungsprozess durchlaufen, versicherte die Behörde.“ (rnd, 31.10.)

https://www.rnd.de/politik/von-boehmermann-veroeffentlichte-nsu-akten-verfassungsschutz-stellt-strafanzeige

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