DIE JUSTIZ DER GERMANEN

kann so nett sein: „Der Angriff auf ein jüdisches Restaurant in Chemnitz sorgte 2018 bundesweit für Aufsehen. Nun wurde ein Angeklagter verurteilt – in Haft muss der 30-Jährige aber nicht (…) Nach nur einem Prozesstag sprach das Amtsgericht Chemnitz den 30-jährigen Angeklagten am Mittwoch schuldig. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs wurde der Deutsche zu einem Jahr Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Darin enthalten ist eine frühere Verurteilung wegen Drogenhandels.“

Wir sind gespannt, wie groß die Freundlichkeit der Germanen-Justiz im jetzt anlaufenden „Prozess gegen Lina“ sein wird. „Das sächsische LKA hat Anfang 2020 ein Verfahren nach Paragraph 129 eingeleitet, in dem Lina und anderen die Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Ziel soll die Planung und Durchführung von Aktionen gegen Neonazis gewesen sein.“

Tags: